Gesetze zur Leihmutterschaft

WAS IST LEIHMUTTERSCHAFT?

Leihmutterschaft ist ein Verfahren, bei dem die im Rahmen der IVF-Methode gezeugten Embryonen aus den Eizellen und Spermien von Personen mit Kinderwunsch in die Gebärmutter einer anderen Frau übertragen werden, die gesund ist und bereits problemlos ein Kind zur Welt gebracht hat.

WELCHE GESETZE GELTEN FÜR DIE LEIHMUTTERSCHAFT?

In vielen Ländern, darunter auch in der Türkei, gilt die biologische Mutter eines Kindes als dessen rechtliche Mutter. Daher können Familien, die im Ausland mithilfe einer Leihmutter ein Kind bekommen, bei ihrer Rückkehr in die Türkei in eine komplizierte rechtliche Situation geraten. Der anerkannte Weg in diesem Fall ist, das Kind zunächst in die Geburtsurkunde der gebärenden Mutter einzutragen und es anschließend von den Eltern adoptieren zu lassen.

In mehreren Ländern ist die Leihmutterschaft legal. Dort wird diese Methode für Familien mit Kinderwunsch angewendet, und die biologischen Eltern werden direkt in die Geburtsurkunde eingetragen.

LEIHMUTTERSCHAFT IN ZYPERN

Kommerzielle Leihmutterschaft wurde in Zypern im Jahr 2002 legalisiert. Durch qualifizierte Ärzte und angemessene Kosten ist Zypern zu einem idealen Ort für Leihmutterschaft geworden. Nach einer gesetzlichen Regelung im Jahr 2018 kann die Leihmutterschaft in Zypern nur nach Genehmigung des Gesundheitsministeriums durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck sammeln wir Ihre Gesundheitsberichte sowie andere notwendige Unterlagen und stellen den Antrag in Ihrem Namen. Nach Genehmigung des Antrags wird das normale medizinische Verfahren durchgeführt und die Geburt findet in Zypern statt.

RECHTLICHE SCHRITTE UND VERFAHREN BEI LEIHMUTTERSCHAFT

Um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und die Rechte der Antragsteller zu schützen, übernimmt unser auf Leihmutterschaft spezialisiertes Team die Verfahren gegenüber dem Staat im Namen der Paare, die sich für Zypern entscheiden.

Für Paare, die in Georgien eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen, sorgt ein vom Staat autorisierter Notar gemeinsam mit der Leihmutter für einen Vertrag. Dieser wird sowohl auf Türkisch als auch auf Georgisch erstellt und schützt sämtliche Rechte der Familie und des ungeborenen Kindes.

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