Unterstützung Bei Gesetzlichen Rahmenbedingungen
BB Lıfe Surrogacy
Gesetzgebung in Zypern

Leihmutterschaft in Zypern kann nach der Genehmigung Ihrer Unterlagen durch das Gesundheitsministerium gemäß der Regelung von 2018 durchgeführt werden. Dazu sammeln wir Ihre Gesundheitsberichte und alle erforderlichen Unterlagen und stellen den Antrag in Ihrem Namen.
Sobald unser Antrag genehmigt ist, wird das normale medizinische Verfahren durchgeführt und die Geburt in Zypern stattfindet.
BB Lıfe Surrogacy
Gesetzgebung in Georgien
Leihmutterschaft ist in Georgien seit 1997 legal. Die georgische Verfassung enthält die Artikel 143 und 144, die IVF, die Verwendung gespendeter Eizellen und Verträge mit Leihmüttern erlauben. Mit anderen Worten: Diese Bestimmungen verhindern, dass Leihmütter Ansprüche auf die Kinder, die sie zur Welt bringen, geltend machen. Den Kindern werden unmittelbar nach der Geburt Geburtsurkunden im Namen der Eltern ausgestellt, die Unterstützung von der Leihmutter erhalten haben.
Artikel 143
A) Verwendung der Gameten oder Embryonen des Paares oder Spenders zur Behandlung von Unfruchtbarkeit,
B) Falls die Gebärmutter der Frau nicht vorhanden ist, Übertragung des Embryos, der durch Befruchtung gewonnen wurde, in die Gebärmutter einer anderen Frau („Leihmutter“) und dort Austragung; die schriftliche Zustimmung des Paares ist obligatorisch. Es ist wichtig, dass im Falle der Geburt eines Kindes das Paar als Eltern anerkannt wird und die damit verbundenen Rechte und Pflichten übernimmt. Der Spender oder die „Leihmutter“ hat kein Recht, als Elternteil des geborenen Kindes anerkannt zu werden.
Artikel 144
Die Verwendung von männlichen und weiblichen Gameten oder Embryonen, die für IVF-Zwecke eingefroren und gelagert wurden, ist möglich. Die Lagerdauer wird auf Antrag des Paares nach dem festgelegten Verfahren bestimmt.